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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Vermittlungsleistungen von meine reiseprofis |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Für
Pauschalreisen & Reisepakete als Veranstalter
(gesondert gekennzeichnet) |
1 >
Allgemeine Bedingungen
Für
die Vermittlung von Reisen durch meine reiseprofis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das
Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und meine reiseprofis.
Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß
§ 675 BGB vereinbart. Zwischen dem Anmeldenden
und dem jeweiligen Leistungsträger ist meine reiseprofis ausschließlich als Vermittler tätig und handelt
im Auftrag des Anzumeldenden.
Für
die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem
jeweiligen Leistungsträger gelten die Tarif-, Beförderungs-
und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten
Leistungsträger, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung
gestellt werden. |
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(1)
Allgemeine Bedingungen
Für
die Veranstaltung von Reisen durch meine reiseprofis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das
Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und meine reiseprofis. |
2 >
Abschluß eines Vermittlungsvetrages
Mit
der Anmeldung bietet der Kunde meine reiseprofis den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich
an. Die Anmeldung kann nur über elektronische Medien
(Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder
wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch meine reiseprofis beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei einer
Anmeldung über elektronische Medien (Internet)
macht der Anmelder meine reiseprofis ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages
mit Absenden des Buchungsauftrages. meine reiseprofis behält sich die Annahme vor, die sie mit Absenden
der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden
erklärt. Enthält die Reiseanmeldung von meine reiseprofis für den Reisenden unzumutbare Abweichungen von
der Anmeldung, so ist der Anmeldende berechtigt, innerhalb
von zehn Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme
zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung
verbindlich. |
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(2)
Abschluss des Reisevertrages
I. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Produktausschreibung
bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich
an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle
in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Die
Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder durch Bildschirmsysteme (Internet) vorgenommen
werden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung
durch uns in Meerbusch zustande. Über die Annahme
informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
II. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
III. Mit
Buchung des jeweiligen Angebots akzeptieren Sie unsere
Reise- und Zahlungsbedingungen. Widersprechen Sie diesen
nicht innerhalb von 10 Tagen - bei kurzfristigen Buchungen,
d. h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich
- ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande
gekommen.
IV.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues
Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Reisevertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande,
wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung
kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung,
wie z.B. der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung
oder des Antritts der Reise erfolgen.
V. Informieren Sie uns umgehend,
wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht
spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten
haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt,
die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen
am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens
einen Tag vor dem Flugtag aushändigen.
VI. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich
verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes
für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere
hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind
nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden
sind alle Mitarbeiter von meine reiseprofis nicht
befugt.
VII. Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters
dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung
nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung
übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden
mit der Maßgabe der Regelung in II. Bestandteil
des Reisevertrages. |
3 >
Bezahlung / Lieferung
Mit Vertragsabschluss wird die gesamte Buchungsgebühr
sofort fällig.
Die Zahlung des Leistungspreises erfolgt direkt zwischen
dem Anzumeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger.
Es gelten die jeweiligen Buchungs & Beförderungsbedingungen
der Leistungsträger.
Die
Zahlung der Gesamtsumme kann per Überweisung oder
Barzahlung erfolgen.
Bei
verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang
kann meine reiseprofis die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig
stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend
den Regelungen unter IV. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
meine reiseprofis behält sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme
zu versenden oder diese per Boten am Abflughafen zu
hinterlegen. Hierfür kann eine einmalige Gebühr
bis zu 5,00 EUR zuzüglich zu den von den Leistungsträgern
erhobenen Gebühren berechnet werden.
meine reiseprofis
erfüllt ihre Vermittlungsleistung grundsätzlich
mit der Bereitstellung der Flugscheine, beziehungsweise
sonstiger Dokumente in den Geschäftsräumen
von meine reiseprofis.
Werden die Dokumente von meine reiseprofis an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt
der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann,
wenn meine reiseprofis die Kosten der Versendung selbst trägt. |
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(3)
Bezahlung
I. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung
überweisen Sie uns bitte den auf der Reisebestätigung/Rechnung
(bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger)
ausgewiesenen Gesamtbetrag.
Versicherungsprämien sind ebenfalls sofort bei Buchung fällig.
II. Wenn
Sie Ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren
erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto
zu den gleichen Zeitpunkten. Sofern wir die Möglichkeit
der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und
sie davon bei der Buchung Gebrauch machen, gilt dasselbe.
In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung
der Sicherungsschein übergeben oder übersandt,
üblicherweise mit der Reisebestätigung/Rechnung, denn Ihre auf den Reisepreis
geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651
k BGB insolvenzgesichert.
III. Gehen der Gesamtbetrag nicht
rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter
Fristsetzung der Reisepreis nicht vollständig bezahlt,
ist meine reiseprofis berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall erheben wir die aus Ziffer 5 ersichtlichen
Rücktrittskosten (Stornogebühren)
IV. Sofern die Reise, entgegen der getroffenen Vereinbarung
erst bei Abholung der Reiseunterlagen am Serviceschalter
bezahlt wird, sind wir berechtigt, für den dadurch
entstehenden zusätzlichen Aufwand, ein Serviceentgelt
von EUR 5,00 je Vorgang zu erheben. Wenn Sie Zahlungen
nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie
deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine
Mahnkostenpauschale in Höhe von EUR 5,00 zu erheben
V. Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen
oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen
worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten
Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten. |
4 > Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Umbuchungen und Rücktritt vom Vertrag richten sich nach den Bedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Anbieter. meine reiseprofis ist berechtigt, alle auf Grund von Umbuchung oder Rücktritt entstehenden Kosten und Teilreisevergütungen dem Kunden im Namen des jeweiligen Reiseveranstalters / Anbieters in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten.
Zusätzlich berechnet meine reiseprofis für den ihr entstehenden Aufwand pro Person bei:
a)
Vermittlung von Linienflügen (inkl. Low-Cost Linenflüge)
-
vor Flugscheinausstellung: 20,00 EUR
-
nach Flugscheinausstellung: 40,00 EUR
b)
Vermittlung von Charterflügen: 25,00 EUR
c)
Umbuchungen:
meine reiseprofis behält sich vor, dem Kunden alle der der meine reiseprofis bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten
Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr
bis zu 10,00 EUR pro Person in Rechnung zu stellen.
Zur
Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen
Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer
Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten.
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Anmeldenden/Reisenden
vorbehalten. meine reiseprofis bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. |
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(4)
Leistungen, Preise
I. Welche
Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
im Prospekt (hier der Website) und aus den hierauf bezugnnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt
enthaltenen Ausgaben sind für den Reiseveranstalter
bindend. meine reiseprofis behält sich jedoch vor,
aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren
Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung
der Prospektangaben zu erklären, über die
der Reisende vor Buchung informiert wird.
II. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten
Aufenthaltsdauer - zu der in der Leistungsbeschreibung
ausgeschriebenen Abreise-und Ankunftsterminen.
III. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur
für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine
Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen
Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung
zustellen.
IV. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen
aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch
nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung
gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift
erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt.
V. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten
Preise pro Person für die Unterkunft in 2- Bett-Zimmern
bzw. für die gebuchte Kabinen- Kategorie. Die Buchung
eines halben Doppelzimmers ist nicht möglich.
VI.
Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei
Bahnreisen unter 4 J.) werden ohne Anspruch auf einen
Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn unentgeltlich
befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson
mitreist. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren
im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Auf
Kreuzfahrten können Kinder unter 2 Jahren nicht befördert werden. Maßgebend für alle
Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt.
Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind
in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer,
in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit
Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite
unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich
aus der Beförderungstabelle ergeben,wie z.B. Abflughafen-,
Flugtag-, Zustieg-Zuschläge und Mehrpreise für
Ihr Wunschhotel auf den Fernreisen. Weitere Einzelheiten
zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweilsgültigen
Ausschreibungen.
VII. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie
sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche
Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer
nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im
Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch
die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich
gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch
auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung
berechnet sich nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche
in unseren Ausschreibungen.
VIII.
Unsere Partner vor Ort können den Transfer von
Sport-/Sondergepäck nicht immer garantieren, da
jeder Transferbus nur über eine begrenzte Gepäck-
Kapazität verfügt. Sollte diese ausgeschöpft
sein, bleibt den Kunden die Möglichkeit, einen
späteren Nachtransport des/der Gepäckstücke/s
mit der Reiseleitung vor Ort zu besprechen. Sollten
aufgrund Ihres Sport-/Sondergepäcks bei der Beförderung
eventuelle Gebühren anfallen oder ein Taxitransfer
anstelle des gebuchten Bustransfers nötig sein,
sind die Kosten von Ihnen zu tragen und vor Ort zu entrichten. |
5 >
Leistungs- und Preisänderung
Aus
wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen
der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung
von Non-Stop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung,
beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie
von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden,
Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug-
oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften
sind aufgrund der international gültigen luftrechtlichen
Bestimmungen den Leistungsträgern vorbehalten.
Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte
Änderungen der Reiseleistungen. In diesen Fällen
ist der Anmeldende nicht berechtigt, kostenfrei von
dem mit bei meine reiseprofis geschlossenen Reisevermittlungsvertrag zurückzutreten.
Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen meine reiseprofis für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten
oder Folgeschäden. Sollte es sich bei den vermittelten
Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge
zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger
nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen
die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse
anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung
zur Folge haben, wird diese von meine reiseprofis an den Kunden weitergeleitet. Für den Fall, dass
die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten
Reisepreises übersteigt, steht dem Kunden die Möglichkeit
des kostenfreien Rücktritts zu. Weitergehende Ansprüche
bestehen nicht. |
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(5) Umbuchung,
Leistungs- und Preisänderungen
I.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Sollten Sie Ihren Flug
bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende
Mehrkosten zu Ihren Lasten.
II. Werden auf Wunsch des Reisekunden nach der Buchung der
Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin,
das Reiseziel, die Unterkunft oder die Beförderungsart
bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung),
ist meine reiseprofis berechtigt, pro Reiseteilnehmer
ein Bearbeitungsentgelt von € 15,00 (bei Seereisen
€ 20,00) je Reiseteilnehmer zu erheben. Ergeben
sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende
höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom
Reiseteilnehmer zu zahlen. Umbuchungen, die nach Ablauf
der Frist von 30 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, gelten
als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
III. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung
eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem
anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort
durchgeführt werden muss, übernehmen wir die
Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur
Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich
bestätigten Flughafen/Zielort.
IV. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten
Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-
oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu
ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir
den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den
sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden
die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben
wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber
erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung
ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss
für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises werden
wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei
Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich
nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen,
empfohlen wird die Schriftform.
V. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen
auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu
und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe
der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
VI. Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene
Leistungen können zu Teilerstattungen führen,
sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende
Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame
Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde.
VII. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach
Mitteilung an meine reiseprofis durch eine andere
geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt
beträgt € 25,00 pro Person. Für Änderungen,
die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen
vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen
Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 50,00
pro Person.
VIII. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von
Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Reisekunden
der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger
Kosten unbenommen. |
6 >
Haftung
meine reiseprofis haftet dem Anmeldenden gegenüber für eine
ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der
Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die
Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger
obliegen, ist nicht Gegenstand des mit meine reiseprofis bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung
von meine reiseprofis für die von den jeweiligen Leistungsträgern
zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen
dem Anmeldenden und dem Leistungsträger ist meine reiseprofis ausschließlich als Vermittler tätig und handelt
im Auftrag des Anzumeldenden. meine reiseprofis haftet nur in den unter der Nummer VII. dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen festgelegten Fällen als
Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a) ff.
BGB. meine reiseprofis
haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer
Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen
nach bestem Gewissen und ohne Gewähr. |
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(6)
Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers
I. Der
Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung
von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der
Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte
Reiseunterlagen zurückzureichen. meine reiseprofis
ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung
unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung
der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes
zu verlangen. meine reiseprofis ist berechtigt,
eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die
(soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro
Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises
wie folgt berechnet wird:
>
Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:
10% des Reisepreises, mind. jedoch € 15,00 pro Person.
> Bis zum 22. Tag vor
Reisebeginn:
20% des Reisepreises, mind. jedoch € 20,00 pro Person.
> Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn:
30% des Reisepreises, mind. jedoch € 20,00 pro Person.
>
Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn:
50% des Reisepreises, mind. jedoch € 50,00 pro Person.
> Vom 6. Tag bis zum
letzten Werktag vor Reisebeginn:
75% des Reisepreises, mind. jedoch € 75,00 pro Person.
> Am Tag des Reiseantritts,
bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn
100%.
II.
Bei Seereisen/Schiffsreisen/Bahnreisen:
> Bis zum 30.
Tag vor Reisebeginn:
10% des Reisepreises, mind. jedoch € 15,00 pro Person.
> bis zum 22. Tag vor Reisebeginn:
30% des Reisepreises, mind. jedoch € 20,00 pro Person.
> bis zum 15. Tag vor Reisebeginn:
50% des Reisepreises, mind. jedoch € 50,00 pro Person.
> Vom 14. Tag
bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn:
80% des Reisepreises, mind. jedoch € 75,00 pro Person.
> am Tag
des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung
nach Reisebeginn: 100%
III.
Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden
sind (z.B. Musicals) bis zum 22. Tag vor Reisebeginn
30% ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 80 %
IV. Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten
sowie die über meine reiseprofis an einen Reiserücktrittsversicherer
gezahlte Versicherungsprämie können im Fall
einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
V. Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten
gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner
Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.
VI. Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits
ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten,
Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben,
sind wir berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis
zu verlangen
VII. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen,
dass meine reiseprofis kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
Sollten die der der meine reiseprofis durch den
Rücktritt entstandenen Kosten höher sein,
als die unter Ziffer 5.I. - 5.VI angegebenen Pauschalbeträge,
so wird dieser höhere Betrag von dem Reiseteilnehmer
geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen
für die versicherten Risiken übernehmen. |
7 >
Pass-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften
Jeder
Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der
gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-,
Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen
selbst verantwortlich.
meine reiseprofis ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen
der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen
Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine
Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt meine reiseprofis nicht.
meine reiseprofis haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende meine reiseprofis mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass meine reiseprofis die Verzögerung zu vertreten hat. |
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(7)
Rücktritt durch den Reiseveranstalter
I. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu
vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
II. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht
zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese
Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten,
bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir
berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn
abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot
unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann
nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden
Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände
nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis
unverzüglich erstattet. |
8 >
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur
Folge.
Die
Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt
den Vermittlungsvertrag nicht.
Die
Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. |
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(8)
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen
Umständen
I. Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer
Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften
oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen.
Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer
den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für
bereits erbrachte Leistungen kann meine reiseprofis
ein Entgelt verlangen.
II. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt
der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden
Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird meine reiseprofis
die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen
Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten
Gründen gekündigt, hat meine reiseprofis
einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder
noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung werden von uns
und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen.
Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer
zur Last. |
9 >
Gerichtsstand
Der
Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur an
dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers
gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend. |
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(9)
Haftung
I. Die vertragliche Haftung der meine reiseprofis e für
Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit meine reiseprofis für
den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
II. Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden,
die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten
Handlung haben, haftet meine reiseprofis je Kunde
und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils
bis zu € 4.000,-. Liegt der Reisepreis jedoch über
€ 1.359,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen
Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Regelungen.
III. Sind in internationalen Übereinkommen, oder auf
solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger
der meine reiseprofis Haftungsbeschränkungen
vorgesehen, kann sich meine reiseprofis bei entsprechenden
Schadensfällen auf diese berufen.
IV. Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt
beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen
unterliegen nicht der Haftung von meine reiseprofis als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung
ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegen. |
Stand:
22.11.2006 |
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(10)
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
I. Achten Sie sorgfältig auf die in den Katalogen
gegebenen Hinweise (Stand bei Drucklegung) auf Gesundheitsbestimmungen
für alle Reiseteilnehmer, sowie Pass- und Visabestimmungen
für deutsche Staatsbürger. Informationen erhalten
Sie auch über die Webseite des Auswärtigen
Amts. Reisegäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit
wenden sich bitte bzgl. der gültigen Einreiseund
Transitbestimmungen an die zuständige Botschaft.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung. Der Reisende sollte sich über
Infektions- und Impfschutz, andere Prophylaxemaßnahmen
sowie Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken rechtzeitig
informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt
werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei
den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen
Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten
oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
wird verwiesen. |
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(11)
Gewährleistung
I. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener
Zeit Abhilfe verlangen. Eine Mängelanzeige nimmt
unser Reisecenter telefonisch entgegen. Wir sind berechtigt,
mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen
Ersatzleistung Abhilfe zuschaffen. Wir können die
Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhälnismäßigen
Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine
Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen
nicht vertragsgemäß erbracht wurden. Die
Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft
unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen. Wird eine
Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe
oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich
ist oder verweigert wird oder die Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits
gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse
am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
II. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind
Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schadengering
zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren
geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt
eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei
der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung
durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen
der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der
Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer
Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unser Reisecenter
zu verständigen. Für den Verlust bzw. die
Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld
im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine
Haftung.
III. Das Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche durch Reisende entgegenzunehmen. |
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(12)
Allgemeine Bestimmungen
I. Alle Angaben in unseren Ausschreibungen/Prospekten werden
vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen
veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen
dem Stand bei Drucklegung.
II. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen/Prospekte
verlieren alle unsere früheren Publikationen über
gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
III. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet
werden.
IV.
Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
V. Alle uns zur Verfügung gestellten Daten werden
gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. |
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(13)
Gerichtsstand
Der
Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur an
dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers
gegen den Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben oder Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend. |
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Reiseveranstalter
& Reisevermittler:
meine reiseprofis
Am Hövel 9
D 40667 Meerbusch
Tel: +49 (0) 2132 / 935 994
Fax: +49 (0) 2132 / 935 995
Inhaber: Martin Michael |
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Stand: 01.November 2006 |
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